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Angebote zur Gesunderhaltung, Beratung und Behandlung

sechs bunte Post-it auf denen steht: Gesundheitsförderung, Prävention, Beratung, Behandlung, Selbsthilfe, universitäres Gesundheitsmanagemen

Als Beschäftigte/r und Studierende/r der TU Dresden stehen Ihnen zahlreiche gesundheitsbezogene Angebote, vereint durch das Universitäre Gesundheitsmanagement, zur Verfügung. Eine Übersicht zu diesen Angeboten finden Sie auf der Website des Gesundheitsmanagements.  

Es gibt verschiedenste Formen von Angeboten zur Erhaltung der mentalen Gesundheit, die wir Ihnen hier kurz vorstellen:

1. Erhaltung der mentalen Gesundheit - Gesundheitsförderung und Prävention

2. Selbsthilfegruppen

3.Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten bei psychischen Beschwerden und psychischen Erkrankungen

3.1 Wer berät/ behandelt bei psychischen Beschwerden und Erkrankungen?

3.2 Wo findet Beratung/ Behandlung statt?

 

1. Erhaltung der mentalen Gesundheit - Gesundheitsförderung und Prävention

Vorbeugende Maßnahmen, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung, wie beispielsweise Krankheit, zu vermeiden, bezeichnet man als Prävention. Gute Bedingungen im Lebensumfeld, wie zum Beispiel im Wohnumfeld oder auf Arbeit, können Krankheitsrisiken verringern. Und auch das eigene Verhalten im Alltag kann vor Krankheiten schützen. Ein gesundheitsbewusster Lebensstil mit regelmäßiger Bewegung, gesunder Ernährung und ausreichender Erholung sowie Verzicht auf Rauchen und übermäßigen Alkoholkonsum kann die Bewahrung der eigenen Gesundheit maßgeblich unterstützen.

Mit der Teilnahme an einem Gesundheitskurs können Sie aktiv auf Ihre Gesundheit Einfluss nehmen und eine gesundheitsbewusste Lebensweise fördern. Bis zu zwei Gesundheitskurse, deren Qualität durch die Zentrale Prüfstelle Prävention überprüft wurde, werden durch die gesetzlichen Krankenversicherungen pro Kalenderjahr bezuschusst. Kursangebote zu den Themen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Entspannung sowie Suchtmittelkonsum finden Sie auf der Webpräsenz Ihrer Krankenversicherung sowie auf der Website des Gesundheitsmanagements.1

 

2. Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit, sich mit Menschen auszutauschen, die unter der gleichen Erkrankung leiden oder mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind. Gegenseitige Unterstützung und die Erfahrung, dass auch andere Menschen mit gleichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, werden hierbei als besonders hilfreich empfunden. Selbsthilfegruppen können sich sowohl an Betroffene als auch an Angehörige richten.2 Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) bietet umfangreiche Informationen zum Thema Selbsthilfe sowie eine Übersicht zu den Selbsthilfegruppen in Dresden.

 

3. Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten bei psychischen Beschwerden und psychischen Erkrankungen

Unterstützung und Hilfe bei psychischen Beschwerden und psychischen Krankheiten können Sie bei verschiedenen Fachpersonen (siehe 3.1 Wer berät/ behandelt bei psychischen Beschwerden und Erkrankungen?) und Einrichtungen (siehe 3.2 Wo findet Beratung/ Behandlung statt?) erhalten.

Ausgeprägte psychische Erkrankungen werden mittels Psychotherapie und/ oder mittels Medikamenten (Psychopharmaka) behandelt. Psychotherapeutische Verfahren, deren Wirksamkeit wissenschaftlich überprüft wurde und deren Kosten derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sind: Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Diese werden auch als Richtlinienpsychotherapieverfahren bezeichnet. Auch die Systemische Therapie hat sich in wissenschatlichen Studien als wirksam erwiesen, wird aber derzeit nicht durch die gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert. Ausführlichere Informationen zu Psychotherapie allgemein sowie zu den verschiedenen Psychotherapieverfahren finden Sie in der Broschüre „Wege zur Psychotherapie“ der Bundespsychotherapeutekammer (BPtK).2

 

3.1 Wer berät/ behandelt bei psychischen Beschwerden und Erkrankungen?

Hausärzte

Ihr Hausarzt/ Ihre Hausärztin kann ein erster Anlaufspunkt bei psychischen Beschwerden sein. Diese/r untersucht, ob eine körperliche Ursache den seelischen Beschwerden zugrunde liegt. Gemeinsam können Sie beobachten, ob die psychischen Beschwerden wieder abnehmen. Erweisen sich die Gespräche mit Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin als nicht ausreichend und dauern die seelischen Beschwerden weiter an, sollten Sie einen Psychotherapeuten/ eine Psychotherapeutin aufsuchen.2,3

 

Psychotherapeuten

Der Begriff „Psychotherapeut“ ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung und nur wer eine staatlich geregelte Ausbildung und Prüfung abgeschlossen hat, darf sich so nennen. Es gibt Psychologische Psychotherapeuten, Ärztliche Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Psychologische Psychotherapeuten haben ein Psychologiestudium beendet und anschließend zusätzlich eine 3- bis 5-jährige staatlich geregelte psychotherapeutische Ausbildung absolviert. Nach einer Prüfung erhalten sie die Approbation (staatliche Berufszulassung) als Psychotherapeut/in. Im Gegensatz zu ärztlichen Psychotherapeuten dürfen sie keine Medikamente verschreiben oder Krankschreibungen (AU-Bescheinigung) ausstellen.2

Ärztliche Psychotherapeuten haben Medizin studiert. Anschließend haben sie eine Weiterbildung zum entsprechenden Facharzt (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie) absolviert oder eine Zusatz-Weiterbildung „fachgebundene Psychotherapie“ abgeschlossen. Die Zusatz-Weiterbildung „fachgebundene Psychotherapie“ kann der Arzt/ die Ärztin nach dem Erwerb des Facharztes anschließen, er/ sie ist dann berechtigt ausschließlich Patienten mit psychischen Beschwerden, die im Zusammenhang mit seinem Fachgebiet stehen, zu behandeln. Eine Niederlassung als ausschließlich psychotherapeutisch tätige/r Arzt/ Ärztin, zu der die alte Zusatz-Weiterbildung „Psychotherapie“ berechtigte, ist nicht mehr möglich. Personen, die über die alte Zusatz-Weiterbildung „Psychotherapie“ verfügen, können weiterhin alleinig psychotherapeutisch tätig sein.2,4

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben ein Psychologie-, Sozialpädagogik- oder Pädagogikstudium beendet und anschließend zusätzlich eine 3- bis 5-jährige staatlich geregelte psychotherapeutische Ausbildung absolviert. Nach einer Prüfung erhalten sie die Approbation (staatliche Berufszulassung) als Kinder- und Jugendlichentherapeuten. Diese berechtigt zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen (bis zum 21. Lebensjahr).2

 

Psychologen

Psychologen haben ein Psycholoiestudium (mögliche Abschlüsse: Diplom, Bachelor, Master) abgeschlossen und keine zusätzliche psychotherapeutische Ausbildung absolviert. Sie sind beispielsweise in psychologischen Diensten oder Beratungsstellen tätig (siehe 3.2 Wo findet Beratung/ Behandlung statt?).2

 

3.2 Wo findet Beratung/ Behandlung statt?

Psychosoziale Beratungsstellen

In Beratungsstellen sind sowohl Sozialarbeiter und -pädagogen als auch Psychologen und Psychotherapeuten tätig. Sie können Hilfe und Unterstützung bei Krisen, Problemen und verschiedenen Belastungen bieten. Oft sind Beratungsstellen spezialisiert und richten sich an bestimmte Personen (zum Beispiel an Kinder, Jugendliche und Eltern, an Frauen oder an Migranten) oder haben einen speziellen Schwerpunkt (zum Beispiel Sexualität, Trauer, Sucht oder Gewalt). Die Beratung ist zumeist kostenlos und kann von jedem ohne Überweisung in Anspruch genommen werden.2

Im Dresdner Wegweiser für Krisen- und Notsituationen finden Sie eine Übersicht zu den verschiedenen Beratungsstellen in Dresden (Download der aktuellsten pdf-Datei ist unten auf der Website zu finden).

Die Psychosoziale Beratungsstelle (PSB) des Studentenwerks Dresden bietet bei studienbezogenen und persönlichen Problemen psychologisch-fokussierte Einzelberatung an (z.B. bei Zweifeln bzgl. des Studiums, Prüfungsangst, Studienabschlussproblemen, Stress, Problemen im sozialen Umfeld u.a.m.). Die Beratung steht den Studierenden der Hochschulen in Dresden, Zittau und Görlitz zur Verfügung.

 

Niederlassung

Sowohl Psychologische als auch Ärztliche Psychotherapeuten können in eigener Praxis tätig sein. Die Kosten einer Behandlung bei einem/ einer Psychotherapeuten/ Psychotherapeutin werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierzu muss der/ die Psychotherapeut/in eine Kassenzulassung (die Erlaubnis, die Kosten der Behandlung mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen) haben. Sie können direkt einen Termin in der Praxis vereinbaren, Sie brauchen keine Überweisung.

Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen können Sie nach Ärzten und Psychotherapeuten in Sachsen suchen. Kassenärztliche Vereinigungen vertreten ausschließlich Ärzte und Psychotherapeuten, die mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen dürfen, deswegen werden keine Privatpraxen aufgelistet. Die Suchmaschine bietet zahlreiche Filteroptionen (beispielsweise können Sie nach einer bestimmten Sprache suchen).

Auf den Internetseiten der Landespsychotherapeutenkammern, welche die Interessen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vertreten, können Sie auch nach einen/ einer Psychotherapeuten/ Psychotherapeutin suchen. Für Sachsen ist die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer zuständig. Sie finden ausschließlich Psychotherapeuten, die die Approbration (staatliche Berufszulassung) erworben haben.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie auch das ServiceTelefon Terminvermittlung der KV Sachsen nutzen. Dieses ServiceTelefon dient der Vermittlung von Psychotherapeutischen Sprechstunden und Akutbehandlungen.2

 

Ambulanzen

Eine psychotherapeutische Behandlung kann auch in Ambulanzen stattfinden. Ambulanzen sind zum Beispiel an Hochschulen, an Krankenhäusern oder an Ausbildungsinstituten für Psychotherapeuten zu finden. Auch hier werden die Kosten der Behandlung von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen und Sie brauchen keine Überweisung für eine Terminvereinbarung.2

 

Sozialpsychiatrische Dienste

Sozialpsychiatrische Dienste sind bei den Gesundheitsämtern angesiedelt. Zumeist arbeiten dort Ärzte, Psychotherapeuten, Psychologen, Sozialarbeiter und –pädagogen sowie Krankenpflegekräfte und Ergotherapeuten. Sie beraten Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen, Menschen in Krisen sowie Angehörige, Freunde oder Arbeitskollegen von Personen mit psychischen Beschwerden. Das Angebot ist zumeist kostenlos und kann ohne Überweisung in Anspruch genommen werden.2

Der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Dresden umfasst vier Beratungsstellen und einen angegliederten Psychosozialen Krisendienst. Beim Psychosozialen Krisendienst können Sie innerhalb von drei Tagen ein Erstgespräch erhalten und es sind bis zu fünf Beratungen möglich (kostenfrei, auf Wunsch auch anonym).

 

Krankenhäuser

Für die Behandlung von psychischen Krankheiten sind Krankenhäuser für Psychiatrie und Psychotherapie, Krankenhäuser für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Allgemeinkrankenhäuser mit entsprechenden Fachabteilungen zuständig. Auch hier werden die Kosten der Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In der Regel benötigen Sie eine Einweisung von einem Psychotherapeuten oder einem Facharzt. In Notfällen können Sie sich jedoch auch direkt an ein Krankenhaus wenden. Eine Behandlung kann entweder stationär (Sie übernachten auch im Krankenhaus) oder teilstationär in einer Tagesklinik (Sie gehen zum Schlafen nach Hause) stattfinden.2

 

 

Quellen:
1 Bundesministerium für Gesundheit. (Hrsg.). (2016). Ratgeber zur Prävention und Gesundheitsförderung (10. Aufl.). Berlin: Bundeministerium für Gesundheit, Referat Öffentlichkeitsarbeit.
2 Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). (Hrsg.). (2018). Wege zur Psychotherapie. Berlin: Bundespsychotherapeutenkammer. 
3 DGPPN, BÄK, KBV, AWMF (Hrsg.) für die Leitliniengruppe Unipolare Depression*. (2015). S3-Leitlinie/Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression – Langfassung (2. Auflage, Version 5). DOI:10.6101/AZQ/000364. Verfügbar unter www.depression.versorgungsleitlinien.de
4 Heuft, G., Freyberger, H. & Schepker, R. (o.J.). Expertise: Die spezifische Rolle der ärztlichen Psychotherapie in Deutschland. Bundesärztekammer (BÄK). Verfügbar unter https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/aerztl...